Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 genießen personenbezogene Daten, die im Rahmen des Bewerbungsprozesses bereitgestellt werden, einschließlich Ihres Lebenslaufs, ein hohes Schutzniveau. Die DSGVO hat erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Unternehmen und Personalvermittler mit diesen sensiblen Informationen umgehen, wodurch deren Verarbeitung besonders sorgfältig erfolgen muss.

 

Integration von Datenschutz im Bewerbungsverfahren

Personenbezogene Angaben, die Sie im Rahmen Ihrer Jobbewerbung zur Verfügung stellen, wie etwa Kontaktdaten und beruflicher Werdegang, werden durch die Bestimmungen der DSGVO geschützt. Wir zeigen auf, welche Besonderheiten bei der Handhabung Ihrer Unterlagen gemäß den Datenschutzvorschriften zu beachten sind.

Grundlegende Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung

Die DSGVO zielt darauf ab, die Privatsphäre von Personen in der EU zu wahren, und schreibt vor, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen – von der sicheren Handhabung bis hin zur Zweckbindung und Datenminimierung. Organisationen müssen Ihre Daten vertraulich behandeln, dürfen sie nur für die vereinbarten Zwecke nutzen und lediglich so lange aufbewahren, wie es der Zweck erfordert.

Auswirkungen der DSGVO auf Recruitment

Personalvermittler und Zeitarbeitsfirmen stehen Herausforderungen durch die DSGVO gegenüber. Neben erhöhtem Verwaltungsaufwand verlangt die Verordnung oft nach expliziten Einwilligungen der Bewerber in Datenschutzrichtlinien.

Zulässige Daten in der Bewerbung nach DSGVO

Vom Anschreiben bis hin zu Testverfahren müssen alle Daten, die Sie als Bewerber übermitteln, den DSGVO-Standards entsprechen. Zu den Informationen, die geteilt werden dürfen, gehören Identifikationsdaten, Kontaktdetails – sofern für die Vermittlung vonnöten –, Berufserfahrung, Bildungshintergrund, Qualifikationen, Sprachkenntnisse und weitere für die jeweilige Position wichtige Fertigkeiten. Sensible Daten dagegen, wie religiöse Überzeugungen oder Gesundheitsinformationen, sind prinzipiell vom Austausch ausgeschlossen.

Speicherfristen und Löschvorgaben

Bewerberdaten dürfen nicht länger als notwendig aufbewahrt werden. Ist eine Anstellung nicht erfolgt, müssen die Daten in der Regel sechs Monate nach Beendigung des Auswahlverfahrens gelöscht werden, es sei denn, es besteht eine explizite Zustimmung für eine längere Speicherung.

Rechte der Bewerber im Datenschutz

Sie haben das Recht, die über Sie gespeicherten Daten einzusehen, zu korrigieren oder löschen zu lassen und können von Ihrem Recht auf Vergessenwerden Gebrauch machen. Die Unternehmen müssen eine eindeutige Datenschutzerklärung anbieten, die die Datenverarbeitungsvorgänge transparent erläutert.

Datenschutzorientierte Bewerbungsgestaltung

Im Lebenslauf sind nur unverzichtbare Informationen erforderlich, die zielgerichtet für die angestrebte Position ausgewählt werden sollten, was in der Regel Angaben wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und eventuelle Links zu professionellen Netzwerkprofilen umfasst.

Zusammenfassend gewährleistet die DSGVO einen umfassenden Schutz Ihrer Daten im Bewerbungsprozess. Um Ihre persönlichen Informationen optimal zu schützen, empfehlen wir, mit Bedacht zu entscheiden, welche Details Sie wirklich offenlegen wollen und stets darauf zu achten, dass die Weitergabe im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen erfolgt.